

Leistungen im Bankrecht
Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht berate und vertrete ich Privatpersonen, Unternehmen und institutionelle Anleger in sämtlichen Bereichen des Bankrechts.
Meine Leistungen umfassen insbesondere:
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Streitigkeiten aus Darlehens- und Kreditverträgen
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Fehlerhafte Beratung durch Banken, Anlageberater und Vermögensverwalter
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Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Vermögensverwaltungsverträge und unzureichender Risikoaufklärung
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Auseinandersetzungen über Bürgschaften, Garantien und sonstige Sicherheiten
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Prüfung und Abwehr von Inanspruchnahmen aus Patronatserklärungen oder Mitverpflichtungen
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Beratung zur Haftung von Geschäftsführern und Gesellschaftern bei Unternehmensfinanzierungen
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Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus Kontoverhältnissen und Zahlungsverkehr
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Rückabwicklung von Verträgen bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung oder unwirksamen Klauseln
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Prüfung und Geltendmachung von Rückforderungsansprüchen bei Bearbeitungsgebühren oder Zinsanpassungen
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Beratung und Vertretung in bankaufsichtsrechtlichen Fragestellungen
Mit über 20 Jahren Erfahrung im Bankrecht stehe ich für eine fundierte, zielgerichtete und engagierte Interessenvertretung – außergerichtlich und vor Gericht.