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BGH zum Thermofenster bei Mercedes Benz

  • Autorenbild: RA Eser
    RA Eser
  • 30. Juni 2021
  • 2 Min. Lesezeit

Gestern am 29.06.2021 hat der BGH in Sachen einer Dieselklage gegen Mercedes-Benz, jedenfalls für den dortigen Fall, den alleinigen Einbau von Thermofenstern in Mercedes-Benz-Autos als nicht sittenwidrig bewertet. Im vorliegenden Fall geht es um einen Mercedes C 220 CDI Blue Efficiency aus dem Jahr 2012, für den der Kläger knapp 35 .000 Euro bezahlt hatte.


Zwar hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag noch kein Urteil gefällt – ein solches wird erst am 13. Juli verkündet. (Aktenzeichen VI ZR 128/20). Doch die obersten Zivilrichter machten in Karlsruhe deutlich, dass der Einsatz des Thermofensters allein noch keinen Schadensersatz-Anspruch begründet. Nach Auffassung der obersten Richter muss hier auch noch Schädigungsvorsatz auf Seiten von Daimler nachgewiesen werden. Deswegen wurde die Sache zur Nachverhandlung an das Obergericht verwiesen.


Daimler stellt diese Entscheidung nun als Sieg dar. Nach Auffassung von Rechtsanwalt Eser, der bundesweit hunderte Betroffene Daimlerbesitzer vertritt, ist dies mitnichten der Fall.


Dies unter anderem deshalb, weil nach unserer Auffassung nicht nur eine sonder mehrere unzulässige Abschalteinrichtungen eingebaut worden sind.


Rechtsanwalt Eser erinnert daran, dass das Kraftfahrt-Bundesamt im Jahr 2020 insgesamt 20 Rückrufe in der Regel aufgrund „unzulässiger Abschalteinrichtungen“ gegen die Daimler AG erlassen hat. Der Abgasskandal geht daher weiter und ist noch lange nicht zu Ende.


Was ist nun das Thermofenster?

Das Thermofenster definiert einen Temperaturbereich, in dem die Abgasreinigung reduziert oder sogar abgeschaltet wird, was mit dem Schutz des Motors begründet wird. Um welche Temperaturen es geht, ist von Modell zu Modell unterschiedlich. Die Technik wird aber quer durch die Autoindustrie eingesetzt, durchaus auch bei neueren Modellen nach Abgasnorm Euro 6b und Euro 5.


Was bedeutet nun die Entscheidung für die tausenden Klagen gegen Daimler?


Der BGH bestätigt aus der Sicht von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser lediglich, dass der alleinige Anbau eines so genannten Thermofenster per se nicht ausreichend ist, um damit Schadensersatzansprüche gegenüber Daimler begründen zu können.


Trotz BGH-Entscheidung: Mercedes-Benz-Besitzer haben Anspruch auf Schadensersatz


Nach Auffassung von Rechtsanwalt Eser, bedeutet die Entscheidung des BGH mitnichten, dass keine Schadensersatzansprüche gegen die Daimler AG bestehen. Der streitige Fall soll ohnehin nochmals zum Oberlandesgericht zu weiteren Verhandlung zurückgewiesen werden. Zudem ist besonders darauf hinzuweisen, dass auch nach Ansicht von vielen Verbraucheranwälten verschiedene unzulässige Abschalteinrichtungen in den Motoren zum Einsatz kommen. Unter anderem sollen Softwarefunktionen in der Motorsteuerung Anhand von Geschwindigkeit, Beschleunigungswerten und des Lenkwinkeleinschlags erkennen, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet. Bei diesen Bedingungen wird die Abgasaufbereitung so optimiert, dass möglichst wenige Stickoxide (NOx) entstehen. Im normalen Fahrbetrieb werden dagegen Teile der Abgaskontrollanlage außer Betrieb gesetzt, weshalb die NOx-Emissionen dann erheblich höher sind. Nach einer Fahrtdauer von 1.200 bis 2.000 Sekunden wechselt der Motor in einen Fahrmodus mit erhöhtem Schadstoffausstoß (sog. Zeiterkennung). Der geregelte Kühlmittelthermostat verringert außerhalb des Prüfzyklus die Abgasrückführungsrate. Das führt dazu, dass im realen Straßenbetrieb die Abgasgrenzwerte nicht eingehalten werden. Nach Zurücklegen einer Strecke von 25 Kilometern nach einem Kaltstart fährt die Abgasreinigung zurück (Bit 15). Außerhalb des Prüfstandes wird die Einspritzung von AdBlue in den SCR-Katalysator reduziert. Zu dem entspricht das On Board Diagnosesystem nicht den gesetzlichen Bestimmungen.



In den USA einigte sich der Stuttgarter Konzern bereits mit den Behörden und 250.000 Sammelklägern auf einen Milliardenvergleich wegen des Abgasskandals. Doch auch europäische Mercedes-Halter mussten wegen des Abgasskandals unter anderem enorme Wertverluste ihrer Fahrzeuge hinnehmen”, ergänzt Rechtsanwalt Eser.


 
 
 

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