PORSCHE DIESELSKANDAL
Der Diesel-Abgasskandal hat auch keinen Bogen um die Edelmarke Porsche gemacht.
Die Tochtergesellschaft der VW AG selbst ist massiv von der Abgasmanipulation betroffen. Vor allem die 3.0 und 4.2 l Motorenfahrzeuge stecken tief in dem Abgasskandal.
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UPDATE 16.11.2022
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat mit Verfügung vom 01.11.2022 einen neuen Rückruf veröffentlicht, wonach über 20.000 Porsche Macan Fahrzeuge von einer Abgasmanipulation betroffen sind.
Die BA-Referenznummer lautet hierbei 011215, der Hersteller-Code der Rückrufaktion: ANB5.
Die betroffenen Fahrzeuge wurden zwischen 2014 und 2018 hergestellt.
In Deutschland sollen vermutlich über 4400 Fahrzeuge betroffen sein, weltweit an die 21.000. Das Kraftfahrt-Bundesamt schlägt als Abhilfemaßnahme ein Software- Update vor.
Die Abgasmanipulation wird verharmlosend als Konformitätsabweichung der CO2-Emissionswerte dargestellt. Betroffen sind die Fahrzeugausführungen:
Macan I S AT, Macan I Turbo AT
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Zahlreiche deutsche Gerichte haben bereits Porsche auf Schadensersatz wegen Abgasmanipulation verurteilt.
Nach Auffassung von Rechtsanwalt Eser sollten geschädigte Porschefahrer sich daher schnellstmöglich an eine auf Dieselklagen spezialisierte Kanzlei wenden und noch dieses Jahr Schadenersatzansprüche prüfen lassen.
Denn nach Auffassung von Rechtsanwalt Eser drohen berechtigte Ansprüche zum 31.12.2022 zu verjähren.
Insoweit sollten geschädigte Autobesitzer kein Geld verschenken und sich fachmännisch beraten lassen.
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Betroffen sind nach jetzigem Stand Fahrzeuge des Typs Cayenne 3.0 l V6 TDI und 4.2 TDI und Fahrzeuge des Typs Macan 3.0 TDI, jeweils mit der Schadstoffklasse Euro 6 sowie der Cayenne 4.2 TDI Euro 5 und der Panamera 3.0 TDI Euro 5 und 4.0 TDI Euro 6.
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21.06.2022
Neues Urteil gegen AUDI!
Kürzlich hat ein weiteres Landgericht hat entschieden, dass ein Fahrzeug der Marke Porsche und des Typs Macan S 3.0 TDI mit manipuliert worden ist. Die Audi AG muss insoweit Schadensersatz leisten.
Das Landgericht Mönchengladbach hat die AUDI AG dazu verurteilt (Urteil vom 2. Juni 2022, Az.: 1 0 211/21, noch nicht rechstkräftig), an die dortige Klägerin 67.606,08 Euro nebst jährlichen Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23. Mai 2020 Zug-um-Zug gegen Übereignung und Übergabe des Fahrzeuges Porsche Macan S 3.0 TDI und weitere 2.085,95 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 7. August 2021, zu zahlen.
Nach der gerichtlichen Feststellung ist in das Fahrzeug ein von der AUDI AG entwickelter und hergestellter Motor des Typs EA897 verbaut (Abgasnorm Euro 6) wurden. Für das streitgegenständliche Fahrzeug liegt weiterhin ein verbindlicher angeordneter Rückruf des Kraftfahr-Bundesamtes vor.
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Porsche Urteil wegen Dieselskandal, News und Urteile, EA897 Motoren betroffen. Entscheidung des Bundesgerichtshofes am 05.05.2022 abgewartet, AZ: VII ZR 209/20.
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Der Diesel-Abgasskandal hat auch keinen Bogen um die Edelmarke Porsche gemacht.
Die Tochtergesellschaft der VW AG ist selbst massiv von der Abgasmanipulation betroffen. Vor allem die 3.0 TDI und 4.2 TDI Motorenfahrzeuge stecken tief in dem Abgasskandal.
Betroffen sind nach jetzigem Stand Fahrzeuge des Typs Cayenne 3.0 l V6 TDI und 4.2 TDI und Fahrzeuge des Typs Macan 3.0 TDI, jeweils mit der Schadstoffklasse Euro 6 sowie der Cayenne 4.2 TDI Euro 5 und der Panamera 3.0 TDI Euro 5 und 4.0 TDI Euro 6.
Kürzlich haben weitere Gerichte die Audi AG als auch Porsche zu Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt.
Mit Urteil vom 15.02.2022, 7 U 41/21, bestätigte das OLG Schleswig zum einen die Haftung der Audi AG bei einem Porsche Cayenne S Diesel mit einem 4,2 Liter Motor.
Insoweit haftet die Audi AG als Herstellerin des Motors. Nach Auffassung von Rechtsanwalt Eser haftet aber auch die Porsche AG selbst.
In einer Vielzahl von Porsche-Dieselfahrzeugen wurden die federführend durch die Audi AG entwickelten 3.0 Liter V6 und 4.2 Liter V8 Motoren des Typs EA897 und EA898 (Euro 5 und Euro 6) verbaut. Auch diese größeren Motoren verfügen über unzulässige Abschalteinrichtungen.
Nachdem bereits das Oberlandesgericht Schleswig in einer grundlegenden Entscheidung vom 07.08.2020, 1 U 119/19, dem Besitzer eines Porsche Cayenne S Diesel Euro 6 Recht gegeben hatte, erließ das OLG München in einem Verfahren über einen Porsche Cayenne mit der Abgasnorm Euro 5 noch aktuell am 21.10.2021, 24 U 3457/21, einen umfangreichen Beweisbeschluss.
Weiter hat auch das OLG Düsseldorf im Abgasskandal mit Urteil vom 9. Dezember 2021 entschieden, dass die Audi AG Schadenersatz bei einem Porsche Cayenne Diesel leisten muss (Az.: I-6 U 23/20).
Die Klägerin hatte dort den Porsche Cayenne 3.0 TDI im Mai 2016 als Neuwagen gekauft. In dem SUV kommt ein 3.0 Liter V6 TDI-Motor mit der Abgasnorm Euro 6 zum Einsatz. Auch dort wurde der Dieselmotor nicht von Porsche selbst, sondern von der Konzernschwester Audi entwickelt und hergestellt.
Ferner haben auch die Landgerichte Münster und Heilbronn betreffend den 4.2 Liter V8 Motoren gegen Porsche geurteilt. Mit Urteilen vom 22.06.2021, 15 O 266/20, und vom 01.07.2021, I 3 O 4/21, verurteilten die Gerichte die Porsche AG zur vollständigen Rückabwicklung der Kaufverträge über einen Porsche Cayenne 4,2 Liter V8 Diesel.
Nach Auffassung von Rechtsanwalt Eser sollten geschädigte Porschefahrer sich schnellstmöglich an eine auf Dieselklagen spezialisierte Kanzlei wenden und noch dieses Jahr Schadenersatzansprüche prüfen lassen.
Denn nach Auffassung von Rechtsanwalt Eser drohen berechtigte Ansprüche zum 31.12.2022 zu verjähren.
Insoweit sollten geschädigte Autobesitzer kein Risiko eingehen und Geld an Porsche verschenken.
Hierbei müssen die geschädigten Porschebesitzer nicht unbedingt das Fahrzeug zurückgeben. Auch ist eine sogenannte Differenzschadensklage möglich. D. h. das Fahrzeug wird behalten und es wird der bestehende Differenzschaden eingeklagt.
Wenn insoweit eine Rechtsschutzversicherung im Hintergrund besteht, besteht auch für die klagenden Porschebesitzer kein Kostenrisiko, so dass diese in aller Ruhe den weiteren Ausgang der Verfahren, auch beim BGH, abwarten können.
Auch nach Auffassung des Kraftfahrt Bundesamtes sind viele der mit einem 3.0 und 4,2 Liter Motor bestückten Premium-Modelle des VW-Konzerns mit unzulässigen
Abschalteinrichtungen bestückt worden. Daher werden bereits seit Längerem auch Fahrzeuge der Marken Porsche und Audi, in denen die federführend durch die Audi AG entwickelten Motoren mit der Typenbezeichnung EA898, EA896 (Gen2) oder auch EA897 verbaut sind, aufgrund verpflichtender Rückrufe des KBA in die Werkstatt gerufen.
Im Diesel-Abgasskandal betreffend des Motors EA897 wird mit Spannung eine Entscheidung des
Bundesgerichtshofes am 05.05.2022 abgewartet, AZ: VII ZR 209/20.
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Porsche Cayenne Urteil OLG Köln vom 27.08.2021
Das OLG Köln hat mit Urteil vom 27. August 2021 die Audi AG wegen Abgasmanipulation zu Schadensersatz verurteilt. Betroffen war ein Porsche Cayenne (Az.: 19 U 107/20).
Als Herstellerin der Motoren haftet nämlich die Audi AG auch für unzulässige Abschalteinrichtungen bei Fahrzeugen der Konzernschwester Porsche.
Betroffen sind hier vor allem die Dieselmotoren mit 3 oder 4,2 Liter Hubraum.
Diese wurden bzw. werden innerhalb des VW-Konzerns von der Audi AG entwickelt und hergestellt. Die Motoren kamen in diversen Audi-Modellen und auch im Porsche Cayenne, Porsche Macan oder VW Touareg zum Einsatz. Für zahlreiche Modelle ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems einen verpflichtenden Rückruf an.
Der Kläger machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend und hatte Erfolg. Das Landgericht Köln verurteilte die Porsche AG als Herstellerin des Fahrzeugs und die Audi AG als Herstellerin des Motors als Gesamtschuldner zu Schadenersatz.
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Kürzlich haben weitere Landgerichte Porsche zu Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt.
Insoweit die Landgerichte Münster und Heilbronn betreffend den 4.2 Liter V8 Motoren. Mit Urteilen vom 22.06.2021, 15 O 266/20, und vom 01.07.2021, I 3 O 4/21, verurteilten die Gerichte die Porsche AG zur vollständigen Rückabwicklung der Kaufverträge über einen Porsche Cayenne 4,2 Liter V8 Diesel.
Nach Auffassung von Rechtsanwalt Eser sollten geschädigte Porschefahrer sich schnellstmöglich an eine auf Dieselklagen spezialisierte Kanzlei wenden und noch dieses Jahr Schadenersatzansprüche prüfen lassen.
Denn nach Auffassung von Rechtsanwalt Eser drohen berechtigte Ansprüche zum 31.12.2021 zu verjähren.
Insoweit sollten geschädigte Autobesitzer kein Risiko eingehen und Geld an Porsche verschenken. Wenn insoweit eine Rechtsschutzversicherung im Hintergrund besteht, besteht auch für die klagenden Porschebesitzer kein Kostenrisiko, so dass diese in aller Ruhe den weiteren Ausgang der Verfahren, auch beim BGH, abwarten können.
Auch nach Auffassung des Kraftfahrt Bundesamtes sind viele der mit einem 4,2 Liter V8 Motor bestückten Premium-Modelle des VW-Konzerns mit unzulässigen Abschalteinrichtungen bestückt worden.
Daher werden bereits seit Längerem auch Fahrzeuge der Marken Porsche und Audi, in denen die federführend durch die Audi AG entwickelten Motoren mit der Typenbezeichnung EA898, EA896 (Gen2) oder auch EA897 verbaut sind, aufgrund verpflichtender Rückrufe des KBA in die Werkstatt gerufen.
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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser aus Stuttgart, vertritt mit seinem Team bundesweit über hunderte Diesel- Besitzer außergerichtlich und gerichtlich vertritt.
Die Kanzlei Eser verfügt seit fast 15 Jahren Erfahrung im Verbraucherrecht und im Umgang mit Rechtschutzversicherern.
Für die betroffenen Dieselfahrer werden auch die Deckungsanfragen bei den Rechtschutzversicherern gestellt. Zahlreiche Geschädigte konnten so bereits Deckungsschutz erhalten.
Angesichts der aktuellen Rechtsklage vor den Gerichten kann längst kein Zweifel mehr daran bestehen, dass Rechtsschutzversicherungen im Kontext von Herstellerklagen umfassend deckungspflichtig sind.
Die seit 2015 auf Diesel-Klagen spezialisierte Kanzlei Eser Rechtsanwälte bietet als weiteren Service auch eine kostenlose Deckungsanfragen bei der Rechtsschutzversicherung an.
15.08.2021
Weitere Urteile gegen Porsche:
Die Landgerichte Münster und Heilbronn haben im Dieselskandal rund um die 4.2 Liter V8 Motoren weitere verbraucherfreundliche Entscheidungen gefällt. Mit Urteilen vom 22.06.2021, 15 O 266/20, und vom 01.07.2021, I 3 O 4/21, verurteilten die Gerichte die Porsche AG zur vollständigen Rückabwicklung der Kaufverträge über einen Porsche Cayenne 4,2 Liter V8 Diesel. Alle Besitzer von Fahrzeugen der Marken Porsche und Audi mit 4,2 Liter Dieselmotoren sollten jetzt handeln, nachdem in vielen Fällen bereits Ende 2021 die Verjährung droht.
Viele der mit einem 4,2 Liter V8 Motor bestückten Premium-Modelle des VW-Konzerns sind nach Auffassung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) mit unzulässigen Abschalteinrichtungen versehen. Daher werden bereits seit Längerem auch Fahrzeuge der Marken Porsche und Audi, in denen die federführend durch die Audi AG entwickelten Motoren mit der Typenbezeichnung EA898, EA896 (Gen2) oder auch EA897 verbaut sind, aufgrund verpflichtender Rückrufe des KBA in die Werkstatt gerufen.
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Überblick zum Porsche Abgasskandal
2015 kam der VW-Dieselskandal ans Licht und es wurde bekannt, dass VW-Fahrzeuge nur auf dem Prüfstand sauber waren. Im tatsächlichen Straßenbetrieb überschritten die Fahrzeuge die zulässigen Schadstoff-Grenzwerte jedoch um ein Vielfaches. Zunächst war nur bekannt, dass Volkswagen-, Seat-, Skoda- und Audi-Modelle manipuliert wurden. Schnell wurde jedoch klar, dass auch Porsche-Fahrzeuge illegale Abschalteinrichtungen enthalten. Die manipulierten Motoren wurden von Porsches Schwesterunternehmen Audi entwickelt.
Aufgrund des Abgasskandals musste Porsche bereits mehrere Zehntausend Fahrzeuge in Deutschland zurückrufen. Dazu zählen Modelle wie der Macan, der Porsche Panamera und der Porsche Cayenne. Zeitweise gab es aufgrund des Abgasskandals in Deutschland sogar ein Neuzulassungsverbot für den Porsche Cayenne.
Die manipulierten Porsche-Pkw sollten letztlich durch ein Software-Update endlich sauber werden. Betroffene Fahrzeughalter waren dazu verpflichtet, ihre Luxuswagen in die Werkstatt zu bringen. Sonst dürften die Fahrzeuge nicht länger am Straßenverkehr teilnehmen. Einige Porsche-Besitzer klagten nach dem Software-Update jedoch unter anderem über einen erhöhten Kraftstoffausstoß sowie Motorenprobleme.
Mitte 2019 musste Porsche wegen des Abgasskandals eine Strafe in Höhe von 535 Millionen Euro an das Land Baden-Württemberg zahlen. Der Stuttgarter Autobauer akzeptierte die Strafe bereits. Mittlerweile hat Porsche sogar beschlossen, keine Diesel-Fahrzeuge mehr herzustellen.
Porsche muss damit zum wiederholten Male illegale Abgasmanipulationen an seinen Luxusgeländewagen eingestehen. Bereits 2016 rief der Sportwagenhersteller freiwillig den Porsche Macan zurück. Im Juli 2017 ordnete dann der ehemalige Verkehrsminister Alexander Dobrindt einen Verkaufstopp für den Porsche Cayenne mit 3-Liter-Motor an, nachdem festgestellt wurde, dass in Dieselfahrzeugen von Porsche eine illegale Abschalteinrichtung verbaut wurde.
Aufgrund der vom KBA aufgefundenen illegalen Abschalteinrichtungen und des danach angeordneten verpflichtenden Rückrufs der betroffenen Modelle stehen nunmehr die notwendigen Tatsachen zur Verfügung, die Schadenersatzansprüche für die betroffenen Porsche-Besitzer begründen.
Betroffene Modelle:
Baujahre: 2013 bis 2019
Cayenne S V6 3.0 Diesel Euro 6 (Baujahr 2014 – 2017)
neu Cayenne S V8 4.2 Diesel Euro 6 (Baujahr 2015 – 2017)
neu Cayenne S V8 4.2 Diesel Euro 5 (Baujahr 2013 – 2018)
Macan S V6 3.0 Diesel Euro 6 (Baujahr Februar 2014 – Februar 2018)
Panamera EURO 6 (Baujahr 2017 – 2019)