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ÖLTOD, VW BUS T5 und T6

Der Begriff "Öltod" hat sich mittlerweile fest als Synonym für einen kapitalen Motorschaden beim VW T5 BiTurbo mit 179 PS etabliert. Dieser Schaden wird durch einen Konstruktionsfehler im AGR-Kühler verursacht, der bereits nach 50.000 bis 70.000 km beginnt, sich aufzulösen, was letztlich den Motorschaden herbeiführt. Allerdings macht auch der VW T6 zunehmend von sich reden, obwohl hier die Auslöser und Schadensbilder anders gelagert sind.

Öltod auch beim VW T6

Im Gegensatz zum T5 liegt das Problem beim VW T6 nicht im AGR-Kühler, sondern in einer Überlastung des Abgasrückführungssystems. Das AGR-Ventil arbeitet viel zu schnell, die Schaufelräder, die die Abgase zurückführen, überhitzen, und schließlich wird das Saugrohr undicht. Dies führt zu einem erheblichen Ölverlust und letztlich zum Motorschaden.

Unterschiede zwischen T5 und T6 Öltod

  1. T5: Partikel aus dem AGR-Kühler
    Beim VW T5 führen winzige Partikel, die sich vom AGR-Kühler lösen, zu einer Verunreinigung des Öls. Dies resultiert in einem steigenden Ölverbrauch und einem Motorschaden, der sich nicht mehr verhindern lässt.

  2. T6: Alle Modelle betroffen
    Beim VW T5 ist nach unserer bisherigen Auffassung nur die Baureihe CFCA betroffen, während sich beim VW T6 Motorschäden bei allen Modellvarianten häufen. Besonders oft betroffen ist jedoch die Motorvariante CXEB, die der T5 BiTurbo-Version entspricht.

  3. T5: Laufflächen zwischen Kolben und Zylinder
    Während beim VW T5 die Laufflächen zwischen Kolben und Zylinder betroffen sind, wodurch es zu einem Totalausfall kommt, leidet der T6 eher am oberen Kolbenbereich, wo sich Material absetzt und ebenfalls den Motorausfall herbeiführt.

  4. T6: Technisch schlechte Lösung nach Updates
    Der Schaden beim VW T5 lässt sich auf einen klassischen Konstruktionsmangel zurückführen, wohingegen es beim VW T6 um eine schlecht umgesetzte technische Lösung nach dem Dieselskandal geht. Die Updates im Rahmen der Abgasmanipulation haben die Abgasrückführung so beeinträchtigt, dass ein Totalausfall droht.

 

Hersteller schadenersatzpflichtig

Rechtsanwalt Eser stellt klar: „In beiden Fällen – sowohl beim T5 als auch beim T6 – ist der Hersteller eindeutig verantwortlich für den Schaden, der weit vor der erwarteten Motorlebensdauer eintritt. Der Anspruch auf eine großzügige Kostenbeteiligung für den Motortausch ist daher in beiden Fällen gegeben.“

Der Stuttgarter Anwalt hat bereits im Abgasskandal erste Urteile erstritten und betreut aktuell über 100 Bulli-Fahrer in ganz Deutschland mit rechtlicher Beratung und Unterstützung.

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OLG Urteil

Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt wurde ein weiteres wichtiges Urteil (Az. 17 U 20/21). gegen die Volkswagen AG erstritten. Dabei ging es um Schadenersatzansprüche im Rahmen des Dieselskandals, speziell im Zusammenhang mit einem VW T5. Das Gericht stellte fest, dass VW in diesem Modell eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines sogenannten Thermofensters verbaut hat, wodurch sich das Unternehmen schadenersatzpflichtig gemacht hat.

Das Urteil basiert auf der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26. Juni 2023, die festlegt, dass Schadenersatzansprüche schon bei Fahrlässigkeit des Herstellers bestehen und nicht erst bei vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Dies betrifft insbesondere Fahrzeuge mit einem Thermofenster, wie auch den VW T5.

Der Kläger hatte den VW T5 gebraucht gekauft und machte im Berufungsverfahren Schadenersatzansprüche wegen der unzulässigen Abschalteinrichtung geltend. Das OLG Frankfurt entschied zugunsten des Klägers und bestätigte, dass das Thermofenster die Abgasrückführung nur bei bestimmten Temperaturen vollständig arbeiten lässt, was zu erhöhtem Stickoxidausstoß führt. Dies sei unzulässig, da Temperaturen unter 13 Grad in der EU häufig vorkommen.

Das Gericht sprach dem Kläger Schadenersatz in Höhe von 7,5 % des Kaufpreises zu, da VW zumindest fahrlässig gehandelt habe. Das Fahrzeug darf der Kläger behalten. Zudem wurde festgestellt, dass das Software-Update von VW nicht ausreicht, um die unzulässige Abschalteinrichtung vollständig zu beseitigen.

 

 

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31.12.2023

Motorschaden beim VW T5 - Der sogenannte "Öltod"

Der sogenannte Öltod bezieht sich auf die extrem kurze Lebensdauer des VW T5 mit dem 2.0 BiTDI-Motor (179 PS). Dieser Motorschaden tritt als Folge eines gravierenden Konstruktionsfehlers bei Transportern der Baujahre 2009 bis 2016 auf.

Was ist der "Öltod"?

Beim "Öltod" handelt es sich um Schäden, die durch Korrosionsprozesse im AGR-Kühler verursacht werden. Dabei lösen sich kleinste Aluminium-Elemente ab, die die Qualität des Motoröls verschlechtern und zu schwerwiegenden Motorschäden führen können, wie blockierenden Kolben oder Kurbelwellen.

Verbesserte Ausgangslage für Schadensersatzprozesse

Seit dem 01.10.2023 haben sich die Chancen für Schadensersatzansprüche gegen VW erheblich verbessert. Mehrere Gerichte, zuletzt das Landgericht München I, haben Gutachten in Auftrag gegeben, die die Konstruktionsfehler belegen. Nach unseren Erfahrungen sind Kostenerstattungen von bis zu 80 % möglich.

Betroffene, die eine Rechtschutzversicherung haben, sollten dringend einen spezialisierten Anwalt aufsuchen, da mögliche Schadensersatzansprüche zum 31.12.2024 verjähren könnten. Wir bieten eine kostenlose Vorabbewertung an und vertreten bereits über 60 geschädigte VW T5-Besitzer.

Gutachterliche Feststellungen und Gerichtsurteile

Am 01.09.2023 stellte ein gerichtlich bestellter Gutachter fest, dass die Konstruktionsfehler des AGR-Kühlers für die Schäden verantwortlich sind. Diese Fehler betreffen weltweit etwa 179.000 verkaufte Biturbo-T5-Modelle. Bereits 10 % der Fahrzeuge, darunter rund 9000 in Deutschland, haben den sogenannten Öltod erlitten.

Im September 2023 verurteilte auch das Landgericht Siegen die VW AG zur Zahlung von 10.128,90 EUR an Reparaturkosten (Az. 2 O 166/23). Diese Entwicklungen zeigen, dass die Chancen auf Schadensersatz erheblich gestiegen sind.

Handlungsbedarf für Betroffene

Wir empfehlen, schnell zu handeln und sich von einem spezialisierten Anwalt beraten zu lassen, um mögliche Ansprüche zu sichern. Besonders wichtig ist, die drohende Verjährung zum 31.12.2024 zu verhindern, beispielsweise durch die Einreichung einer Klageschrift.

Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstbewertung!

Die Verbraucherkanzlei Eser, mit 20 Jahren Erfahrung, vertritt bundesweit bereits über 60 Geschädigte in VW T5-Fällen und hat bereits Klagen vor verschiedenen Gerichten eingereicht.

Öltod Bus VW T5: Infos
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