Datenskandal bei Volkswagen: Ihre Rechte als Betroffener
Der aktuelle Datenskandal bei Volkswagen, bei dem personenbezogene Daten und Bewegungsprofile von rund 800.000 E-Autos ungeschützt im Internet zugänglich waren, zeigt erneut, wie wichtig ein konsequenter Schutz Ihrer sensiblen Informationen ist.
Betroffene Fahrzeughalter sind nun erheblichen Risiken wie Identitätsdiebstahl, Phishing oder anderen betrügerischen Aktivitäten ausgesetzt.
Als erfahrene Kanzlei unterstützen wir Sie dabei, Ihre Rechte in diesem Zusammenhang durchzusetzen.
Was ist passiert?
Die Tochtergesellschaft Cariad, die Softwarelösungen für den Volkswagen-Konzern entwickelt, hat große Mengen sensibler Kundendaten ungeschützt in einem Cloud-Speicher hinterlegt.
Neben Standort- und Bewegungsdaten wurden auch personenbezogene Informationen wie E-Mail-Adressen, Telefonnummern und Fahrzeugdetails offengelegt.
Dies hat bereits eine Welle von Phishing-Versuchen ausgelöst, die sich gezielt an Kunden der Volkswagen Bank und Volkswagen Financial Services richten.
Ihre Rechte und Möglichkeiten
Betroffene Kunden können eine Reihe von rechtlichen Ansprüchen geltend machen, um entstandene Schäden zu kompensieren:
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Schadensersatz nach DSGVO: Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht vor, dass Unternehmen bei unzureichendem Schutz personenbezogener Daten haften. Sie haben das Recht auf Entschädigung für finanzielle und immaterielle Schäden.
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Ansprüche gegen Tochtergesellschaften: Durch die Zunahme an Phishing-Angriffen können auch Schadensersatzansprüche gegen die Volkswagen Bank oder Volkswagen Financial Services geprüft werden, insbesondere wenn durch unzureichende Sicherheitsmaßnahmen Schäden entstanden sind.
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Unterlassung und Löschung: Sie können verlangen, dass Ihre Daten umgehend gelöscht und nicht weiter verarbeitet werden.
Warum wir?
Mit über 20 Jahren Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht und einer tiefen Expertise im Datenschutzrecht stehen wir Ihnen als kompetenter Partner zur Seite. Wir analysieren Ihre individuelle Situation, prüfen Ihre rechtlichen Ansprüche und setzen diese konsequent durch – ob gegenüber Volkswagen, Tochtergesellschaften oder weiteren Beteiligten.
Unsere Leistungen im Überblick
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Beratung und rechtliche Prüfung Ihrer Ansprüche
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Durchsetzung von Schadensersatzforderungen bei Datenmissbrauch
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Unterstützung bei Phishing-Schäden und deren rechtlichen Folgen
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Vertretung gegenüber der Volkswagen Bank und VW Financial Services
Handeln Sie jetzt!
Die Offenlegung Ihrer Daten ist nicht nur eine Verletzung Ihrer Privatsphäre, sondern kann auch erhebliche finanzielle und immaterielle Schäden nach sich ziehen. Lassen Sie Ihre Ansprüche prüfen und handeln Sie, bevor es zu spät ist.
Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung.
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BGH stärkt Verbraucherrechte bei Datenschutzverletzungen: Verjährung droht am 31.12.2024!
Stuttgart, 11. November 2024 – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine wegweisende Entscheidung getroffen, die Verbraucher bei Datenschutzverletzungen stärkt. Nach einem Urteil im Zusammenhang mit dem Facebook-Datenleck könnte bereits der Kontrollverlust über persönliche Daten einen Anspruch auf immateriellen Schadensersatz gemäß der DSGVO begründen (Az. VI ZR 10/24). Betroffene müssen bis zum 31.12.2024 handeln, um ihre Ansprüche zu sichern.
Rechtsanwalt Eser, Experte im Verbraucherrecht, empfiehlt betroffenen Facebook-Nutzern dringend, ihre Ansprüche rechtzeitig zu prüfen, um einer drohenden Verjährung zuvorzukommen.
Finden Sie heraus, ob Ihre Daten vom Facebook-Datenskandal betroffen sind!
Geben Sie Ihre Mobilfunknummer oder E-Mail-Adresse ein und prüfen Sie diskret und sicher, ob Ihre Daten im Rahmen des Facebook-Datenskandals kompromittiert wurden. Wir verwenden modernste Verschlüsselungstechnologien, um Ihre Privatsphäre zu schützen.
Hinweis:
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Ihre Eingabe wird nicht gespeichert.
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Der Abgleich erfolgt anonym und DSGVO-konform.
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Bei einem Treffer beraten wir Sie gerne, wie Sie sich schützen können
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Facebook Datenleck – wurden Ihre persönlichen Daten auch geleakt?
In einem Hackerforum sind kürzlich 533 Millionen Datensätze von Facebook-Usern aufgetaucht. In Deutschland sollen von diesem Facebook Datenleck mehr als 6 Millionen Nutzer betroffen sein.
Welche Informationen wurden offengelegt?
Die geleakten Informationen umfassen vollständige Namen, Geburtsdaten, E-Mail-Adressen, Telefonnummern sowie persönliche Angaben wie Beziehungsstatus.
Welche Folgen kann das Facebook Datenleck haben?
Die Daten sind nun in Teilen des Intenets frei zugänglich und einsehbar: Bestellinformationen, Telefonnummern und Bankverbindungen können von Kriminellen mißbraucht und genutzt werden.
Wer Fragen zu dem Vorfall an Facebook stellen möchte, findet im Hilfebereich des sozialen Netzwerks ein spezielles Online-Formular dafür.
Selbst wenn Facebook anzeigt, dass Sie keine blockierte App genutzt hätten, können Daten von Ihnen im Internet missbraucht werden. Das gilt besonders für Login-Daten (Benutzername und Passwort) zu den unterschiedlichsten Online-Diensten. So können Sie zum Beispiel beim HPI Identity Leak Checker des Hasso-Plattner-Instituts der Universität Potsdam Ihre E-Mail-Adresse eingeben und erhalten anschließend eine E-Mail dorthin, ob Ihre Adresse und weitere Daten in bekannten dubiosen Datenbanken vorhanden sind.
Die Datenpanne birgt für Betroffene eine große Gefahr. Durch die veröffentlichten Daten kommt es zu einem Anstieg an betrügerischen Spam-Nachrichten. Oft sind diese Nachrichten bereits anhand der unglaubwürdigen Aussagen oder Rechtschreibfehler erkennbar, allerdings wird dies durch die vielen Informationen, die durch das Leak verfügbar sind, erschwert. Da Facebook-Profile sehr viele persönliche Informationen enthalten, können betrügerische Nachrichten nun sehr viel glaubwürdiger erscheinen.
Diese Rechte stehen Ihnen zu, wenn Ihre Daten vom Facebook Datenleck betroffen sind:
Sie haben das Recht, von Facebook Schadensersatz in einer Höhe von bis zu 5.000,- € sowie Auskunft über die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten und Unterlassung für die Zukunft zu verlangen. Unsere Kanzlei berät Sie gerne darüber, wie Sie Ihre Ansprüche geltend machen und welche Gegenmaßnahmen Sie ergreifen können.
Schadenersatz prüfen lassen!
Wenn ein Unternehmen Ihnen gegenüber seine Auskunftspflicht verletzt, steht Ihnen grds. ein Anspruch auf Schadensersatz zu.
Nach Art. 34 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind nämlich Betroffene eines Datenlecks umgehend zu informieren, sobald die Kenntnis von dem Leck bei dem für die Verarbeitung Verantwortlichen vorliegt.
Dies ist jedoch nicht efolgt.
Die Kanzlei ESER LAW ist der Auffassung, dass die Verantwortlichen eine Auskunftspflicht ihren Kunden gegenüber haben, der sie allerdings nicht nachgekommen sind.
Wir sind daher der Auffassung, dass die unterlassene Benachrichtigung der Betroffenen eine Pflichtverletzung gegenüber den Verbrauchern darstellt, welche Schadensersatzansprüche nach sich zieht – entsprechend Art. 82 DSGVO.
Gute Nachrichten für Betroffene des Facebook-Datenlecks: 3.000 Euro Schadensersatz für Kläger!
Das Landgericht München hat den Facebook-Mutterkonzern Meta zur Zahlung von 3.000 Euro Schadensersatz verurteilt. In diesem Fall hat das Gericht bestätigt, dass der vom Datenleck betroffene Mandant einen Anspruch auf immateriellen Schadensersatz gemäß Art. 82 Abs. 1 DSGVO hat (Az.: 47 O 461/24).
Der Schaden resultierte aus einem Verstoß gegen Art. 25 Abs. 1 und 2 DSGVO, in dem Meta unzureichende Maßnahmen zum Schutz der Nutzerdaten angelastet werden. Dieses Urteil stärkt die Rechte der Betroffenen im Umgang mit Datenschutzverstößen und zeigt Verbrauchern, dass Ansprüche auf Schadensersatz erfolgreich durchgesetzt werden können.
Weitere Urteile
Es existieren bereits vielversprechende Urteile im Facebook-Datenskandal.
Die Liste wird regelmäßig aktualisiert.
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LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 12.09.2024, Az. 10 O 1732/24
Schadensersatz von 250,00 Euro nebst Zinsen. -
OLG Oldenburg, Urteil vom 10.09.2024, Az. 13 U 29/24
Schadensersatz von 250,00 Euro nebst Zinsen. -
OLG Dresden, Urteil vom 03.09.2024, Az. 4 U 480/24
Schadensersatz von 100,00 Euro nebst Zinsen. -
LG Hamburg, Urteil vom 23.08.2024, Az. 310 O 177/22
Schadensersatz von 200,00 Euro nebst Zinsen. -
LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 19.08.2024, Az. 10 O 5189/23
Schadensersatz von 250,00 Euro nebst Zinsen. -
OLG Oldenburg, Urteil vom 30.04.2024, Az. 13 U 108/23
Schadensersatz von 250,00 Euro nebst Zinsen. -
LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 29.04.2024, Az. 10 O 3503/23
Schadensersatz von 250,00 Euro nebst Zinsen. -
LG Karlsruhe, Urteil vom 23.04.2024, Az. 6 O 12/23
Schadensersatz von 250,00 Euro nebst Zinsen. -
LG Düsseldorf, Urteil vom 19.04.2024, Az. 10 O 11/23
Schadensersatz von 300,00 Euro nebst Zinsen. -
LG Duisburg, Urteil vom 19.04.2024, Az. 10 O 199/23
Schadensersatz von 500,00 Euro nebst Zinsen. -
LG Stuttgart, Urteil vom 18.04.2024, Az. 53 O 255/23
Schadensersatz von 750,00 Euro nebst Zinsen. -
Die Urteile zeigen ganz deutlich, dass betroffene Verbraucher nicht schutzlos dastehen und Anspruch auf Schadensersatz haben.
Facebook muss außerdem alle weiteren künftigen materiellen Schäden ersetzen, die den Betroffenen durch den unbefugten Zugriff Dritter entstanden sind bzw. noch entstehen werden.
Geschädigten Facebook-Kunden wurden insoweit mehrfach schon beispielsweise 1000 EUR Schadenersatz zugesprochen.
Nach Auffassung von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht Eser, können die Betroffenen in der Zukunft, falls der BGH ein Grundsatzurteil fällt, sogar mit noch mehr rechnen, eventuell sogar mit bis zu 5000 EUR.
Jedenfalls haben zahlreiche Landgerichte den Betroffenen schon jetzt erstinstanzlich mehrere Tausend EUR immateriellen Schadensersatz zugesprochen.
Unsere Kanzlei setzt sich erfolgreich für die Rechte von Betroffenen im Facebook-Datenskandal ein.
Beispielsweise hat das Landgericht Stuttgart mit Beschluss vom 23.02.2023 (Beschluss vom 28.02.2023, Az. 3 O 220/22, noch nicht rechtskräftig) einem Betroffenen einen immateriellen Schadensersatzanspruch in Höhe von 1000 EUR zugesprochen.
Das Landgericht Stuttgart spricht weiter einem Betroffenem 1000 Euro Schadensersatz zu (Urt. v. 26.01.2023, Az. 24 O 52/22), noch nicht rechtskräftig.
Interessant an dieser Entscheidung ist insbesondere, dass der Schadensersatzanspruch in Höhe von 1000 EUR allein schon deswegen voll entstanden ist, weil der dortige Kläger die Kontrolle über seine eigenen Daten verloren hat.
Das Landgericht Zwickau z.B. hat mit Urteil vom 14. September 2022 Facebook zur Zahlung von 1000 Euro Schadensersatz verurteilt. Einem User sei durch das Datenleck ein immaterieller Schaden im Sinne der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entstanden (Az.: 7 O 334/22).
Ein Kläger bekam vom dem Landgericht München (Urteil vom 9.12.2021) Schadenersatz in Höhe von 2.500,- € wegen eines Datenlecks zugesprochen, der zu einer DSGVO-Datenschutzverletzung führte (LG München I, Az.: 31 O 16606/20). Gegenstand war ein Datenleck bei dem Onlinebroker Scalable.