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Bürgschaft bei der Bank – Was tun, wenn plötzlich die Forderung kommt?

Eine Bürgschaft kann zur ernsten finanziellen Belastung werden – oft erst Jahre nach der Unterschrift. Banken fordern plötzlich fünf- oder gar sechsstellige Beträge. Ob für einen Kredit der GmbH, ein privates Darlehen oder als Sicherheit für Dritte: Nicht jede Bürgschaft ist rechtlich wirksam.

Ich bin seit über 20 Jahren auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und helfe Mandanten bundesweit dabei, sich erfolgreich gegen unberechtigte Bürgschaftsforderungen zu verteidigen. 

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfe ich Ihre Bürgschaft individuell – mit dem Ziel: keine Zahlung ohne Rechtspflicht.

Wann Sie sich gegen eine Bürgschaft wehren können

Nicht jede Bürgschaft hält der rechtlichen Prüfung stand. 

 

Häufige Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Verteidigung sind:

  • Unklare oder unbegrenzte Bürgschaftsklauseln („alle künftigen Verbindlichkeiten“)

  • Sittenwidrigkeit wegen krassem Missverhältnis zwischen Einkommen und Haftungsrisiko

  • Formmängel, etwa fehlende Unterschrift oder fehlerhafte Vertragsbedingungen

  • Unbestimmte Globalbürgschaften ohne konkreten Anlass oder Zweck

  • Verjährung oder Erlöschen der Hauptverbindlichkeit

  • Fehlende Einflussmöglichkeit des Bürgen auf die Geschäfte der Hauptschuldnerin (z. B. GmbH)

 

In vielen Fällen lässt sich eine Bürgschaft anfechten, kündigen, begrenzen oder durch eine strategische Vergleichsverhandlung entschärfen.

Warum Sie sich frühzeitig beraten lassen sollten?

Oft genügt ein Schreiben der Bank, um Druck aufzubauen. Viele zahlen vorschnell – aus Angst, ohne wirklich zur Zahlung verpflichtet zu sein. 

 

Eine fachanwaltliche Prüfung schafft Klarheit und eröffnet rechtliche Handlungsoptionen. 

 

Ich vertrete Sie diskret, effizient und auf Augenhöhe mit der Bank.

So unterstütze ich Sie als Fachanwalt

  • Prüfung Ihrer Bürgschaft und aller Bankunterlagen

  • Entwicklung einer Verteidigungsstrategie gegen Forderungen

  • Schriftliche Zurückweisung unberechtigter Ansprüche

  • Außergerichtliche Verhandlungen mit der Bank

  • Vermeidung von Vollstreckungstiteln durch Vergleich oder Zeitgewinn

  • Vertretung vor Gericht bei Bedarf

Bürgschaft erhalten? Lassen Sie sich jetzt beraten – bevor Sie zahlen.

Kontaktieren Sie mich für ein erstes Orientierungsgespräch. Ich prüfe Ihre rechtliche Situation – fundiert und lösungsorientiert.
 

Kontaktformular
→ Telefonnummer: +49 (0) 711 217 235-0
→ E-Mail: info@eser-law.de
→ Standort: Lange Straße 51, 70174 Stuttgart

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